Veterinäramt §11 TierSchG

Am 10.09.2024 erfolgte durch das Lebensmitterlüberwachungs- und Veterinäramt des Landratsam Bautzen eine routinemäßige Vorortkontrolle unserer Zuchtstätte. Wir haben die Genehmigung nach § 11 des Tierschutzgesetzes Anfang 2024 beantragt und diese Genehmigung nach der Kontrolle erteilt bekommen.